unser schutzkonzept
Dieses Schutzkonzept wurde ausgearbeitet von Sarah Hinsch | Mai 2026.
Es bildet die verbindliche Grundlage für unsere Arbeit mit Kindern.
Zur Vereinfachung des Konzepts wurde das generische Maskulinum verwendet. Dies dient ausschließlich der sprachlichen Vereinfachung und impliziert keine Diskriminierung. Die verwendeten Personenbezeichnungen gelten in gleicher Weise für alle Geschlechter.
GRUNDLAGE
unser leitbild & grundhaltung
Die aqua stars sind ein privates Unternehmen mit dem Ziel, die Freude am Wasser an Menschen verschiedener Altersgruppen weiterzugeben. Dafür schaffen wir einen geschützten Raum, in dem alle Beteiligten einschließlich Begleitpersonen die Möglichkeit haben, sich zu entfalten.
Unser Leitsatz "Das Wasser und du/ich" verdeutlicht, dass es in unserer Arbeit vor allem um die persönliche Erfahrung mit dem Element Wasser sowie um die individuelle Persönlichkeit und Entwicklung jedes Einzelnen geht. Wir arbeiten ohne Druck: Alles kann, aber nichts muss.
Der Schutz von Kindern steht dabei an erster Stelle. Jede Form von Gewalt – körperlich, seelisch oder sexualisiert – lehnen wir strikt ab und schaffen einen sicheren, wertschätzenden Kursraum.
ZIELE
zielsetzung
🛡️ Prävention jeder Form von Gewalt stärken
📄 Klare Verhaltensregeln definieren
🚨 Klare Interventionswege bei Verdacht oder Vorfall festlegen
👁️ Transparenz gegenüber Eltern und Behörden schaffen
Diese Konzept soll einen sicheren Raum schaffen, eine Hilfestellung für ein Grenzen wahrendes und achtsames Miteinander bieten, Grenzverletzungen ansprechbar machen und im Verdachtsfall als Orientierung dienen.
GELTUNG
geltungsbereich
Dieses Schutzkonzept gilt für:
- Alle unsere angebotenen Wasserkurse
- Alle Kursorte, Umkleide‒ und Sanitärbereiche, Schwimmbecken und Veranstaltungsflächen
- Alle Interaktionen der Kursleitung mit Kindern und Erziehungsberechtigten sowie alle Interaktionen zwischen Kindern und Begleitpersonen
- Die Kommunikation über E‒Mail, Telefon, Website und Social Media
HINTERGRUND
warum ein schutzkonzept?
Die Sportart Schwimmen bringt besondere Situationen mit sich, durch notwendige Hilfestellungen und spezifische Bekleidungsvorschriften. Achtsamkeit, Respekt, Transparenz und Vertrauen sind daher für uns besonders wichtig. Auch die erforderliche Infrastruktur mit Umkleidekabinen, Sanitär‒ und Duschräumen schafft Situationen, die einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen.
DEFINITIONEN
kinderschutz & gewaltformen
Was bedeutet Kinderschutz?
Kinderschutz bedeutet für uns, Kinder vor Vernachlässigung, Missbrauch, Ausbeutung, Entwürdigung und jeglichem schädlichen Umgang zu schützen und bei Bedarf angemessen zu reagieren. Dies umfasst nicht nur das Verhalten Erwachsener gegenüber Kindern, sondern auch den Umgang der Kinder untereinander. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn ein Kind von Erwachsenen schlecht behandelt wird oder wenn Handlungen Erwachsener dem Kind schaden – ob bewusst, unabsichtlich oder aus Unwissenheit.
Die drei Ebenen der Gewaltausübung
Grenzverletzung
Einmalig, gelegentlich und häufig unbeabsichtigt – damit korrigierbar. Sollte offen angesprochen werden, damit eine Entschuldigung ausgesprochen und das Verhalten angepasst werden kann.
Übergriff
Bewusstes Ignorieren persönlicher Grenzen. Typisch für Täter, die gezielt manipulieren und isolieren
wollen. Müssen aufgedeckt werden.
Straftat
Die schwerste Kategorie: sexuelle Berührungen, Handlungen vor oder an Kindern, Erstellen und Verbreiten von Nacktbildern, versuchte sexuelle Handlungen, Vergewaltigung und Penetration.
Welche Arten von Gewalt gibt es?
Physische Gewalt
Zufügen körperlicher Schmerzen – Schläge, Tritte, Schütteln, Werfen oder Verbrühen.
Emotionale Gewalt
Kränkungen und gezielte Verletzung der Gefühle mit dem Ziel, jemanden schlechtzumachen.
Vernachlässigung
Ausbleiben von Versorgungsleistungen, die für die normale Entwicklung notwendig sind.
Gewalt unter Kindern
Häufig durch Ausgrenzung und Mobbing.
Sexuelle Gewalt
Verschiedene Formen der Machtausübung mit Mitteln der Sexualität – mit oder ohne Körperkontakt (Hands‒off und Hands‒on‒Handlungen). Dazu zählen u.a. sexistische Bemerkungen, Exhibitionismus, Voyeurismus, das Zeigen pornografischer Inhalte sowie unerwünschte Berührungen
Jede dieser Gewaltformen schadet dem Kindeswohl und verletzt das Recht des Kindes auf eine glückliche Kindheit und eine gesunde Entwicklung.
PRÄVENTION
unsere präventionsarbeit
Prävention bezeichnet die Vorbeugung von Gefährdungen. Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen kann von allen Personen ausgehen, die Verantwortung für sie tragen. Das können Personen im privaten/familiären Bereich sein oder auch im schulischen/professionellen Umfeld.
Als privates Unternehmen möchten wir jeder Form sexualisierter Gewalt im Rahmen unserer Möglichkeiten entgegenwirken. Unser Ziel ist es, das Thema offen und klar anzusprechen und die Aufmerksamkeit dafür dauerhaft aufrechtzuerhalten.
Wir vermitteln Kindern ihre Rechte:
- Dein Körper gehört dir.
- Deine Gefühle sind wichtig, achte auf sie!
- Nimm dich ernst, wenn dir etwas komisch vorkommt.
- Hilfe holen ist kein Verrat, sondern mutig!
- Nein heißt NEIN und muss respektiert werden.
- Schlechte Geheimnisse darf man weitererzählen.
- Höre auf dein Bauchgefühl.
Dieser offene Umgang mit dem Thema soll es Betroffenen ermöglichen, sich leichter anzuvertrauen, und lässt potenziellen Tätern keinen Raum.
Mögliche Verhaltenauffälligkeiten
Wir nehmen uns der Aufgabe an, persönliche Grenzen zu achten und aufmerksam zu beobachten, ob es den Teilnehmern gut geht. Verhaltensauffälligkeiten können Hinweise sein:
- Plötzliche Ängstlichkeit
- Starker Leistungsabfall oder Selbstunsicherheit
- Interessenlosigkeit
- Passives Verhalten oder Tendenz zum Rückzug
- Stimmungsschwankungen, emotionale Ausbrüche, ausgeprägte Scham‒ und Schuldgefühle
- Distanzloses oder sexualisiertes Verhalten
- Aggressionen oder Gewalttätigkeiten
- Ruhelosigkeit, Konzentrationsschwäche, Nervosität
Aufgrund der im Schwimmsport üblichen Sportbekleidung können auch körperliche Auffälligkeiten wahrgenommen werden. Sollte etwas auffallen, werden die betreffenden Personen angesprochen und gegebenenfalls auf geeignete Ansprechpartner hingewiesen.
VERANTWORTUNG
organisatorische verantwortung
Aufgrund der aktuellen Struktur mit einer Kursleitung liegt die Gesamtverantwortung für Prävention, Intervention und Dokumentation bei Sarah Hinsch. Sie verfügt über ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis, nimmt regelmäßig Fortbildungen wahr und überprüft dieses Schutzkonzept in regelmäßigen Abständen.
KURSREGELN
unsere regeln im kurs
👀 Aufsicht & Rahmenbedingungen
Der Schwimmunterricht ist grundsätzlich am individuellen Leistungsstand der Kinder ausgerichtet und berücksichtigt deren persönliche Fähigkeiten und Bedürfnisse.
In Kursen mit Begleitpersonen ist die Aufsichtspflicht zwischen Kursleitung und Begleitperson klar geregelt und geteilt. Die Begleitpersonen sind sich ihrer Verantwortung für das eigene Kind bewusst. Die Kursleitung übernimmt in diesem Rahmen eine unterstützende und anleitende Funktion.
In Kursen ohne Begleitperson liegt (bis zum Betreten der Dusche) die volle Aufsichtspflicht bei der Kursleitung. Entsprechend wird die Teilnehmerzahl in diesen Kursen angepasst, um eine angemessene Betreuung und die Sicherheit aller Kinder jederzeit gewährleisten zu können.
👚 Bekleidungsregelung
Kinder, die eigenständig laufen, tragen auf dem Weg zum Becken rutschfeste Badeschuhe und ein T‒Shirt oder Handtuch, ausgezogen wird es erst unmittelbar vor dem Einstieg. Gilt auch für Begleitpersonen.
Bei kleineren Kindern, die noch nicht laufen, wird eine Abdeckung mit einem Handtuch oder vergleichbarem Hilfsmittel vorausgesetzt.
📸 Verbot von Foto‒ und Filmaufnahmen
Das Erstellen von Aufnahmen (Fotos und Videos) von Teilnehmern und Trainern ist grundsätzlich verboten. Dieses Verbot gilt ausnahmslos für alle Bereiche: die Schwimmhalle sowie sämtliche weitere Räumlichkeiten wie Umkleiden und Duschen.
Ziel dieses Verbots ist der Schutz aller Beteiligten vor:
· der Veröffentlichung von Aufnahmen ohne ausdrückliches Einverständnis der abgebildeten Personen (Recht am eigenen Bild),
· dem unerlaubten Erscheinen von Aufnahmen im Internet,
· der Weitergabe unangemessener oder pornografischer Inhalte.
🚿 Umkleide‒ und Duschräume
Die Umkleidekabinen und Duschräume sind nach Geschlecht getrennt. Bei Teilnehmern mit Begleitperson bestimmt das Geschlecht der Begleitperson die Umkleidekabine. Die Kursleitung klopft vor dem Betreten an und wartet auf Rückmeldung. Sie duscht erst, wenn die Duschen frei von Kursteilnehmern ist.
🤝 Körperliche Nähe und Hilfestellungen
Die Kursleitung verzichtet grundsätzlich auf körpernahe Hilfestellungen und direkte Berührungen der Kinder.
In Kursformaten mit Begleitperson übernehmen die jeweiligen Betreuungspersonen unter Anleitung der Kursleitung mögliche notwendige Hilfestellungen. Die Kinder sammeln ihre Erfahrungen gemeinsam mit ihren vertrauten Bezugspersonen.
In Kursen ohne Begleitperson werden Übungen so angeleitet, dass die Kinder diese eigenständig und selbstbestimmt ausführen können. Auch hier verzichtet die Kursleitung auf körperliche Berührungen und wählt alternative Vermittlungsformen (z. B. verbale Anleitung, Demonstration, Einsatz von Materialien).
Ausnahmen bestehen ausschließlich in folgenden Situationen:
· ein Kind bittet aktiv und ausdrücklich um Hilfe,
· ein Kind sucht von sich aus und freiwillig Körperkontakt zur Kursleitung, oder
· eine akute Gefahren‒ oder Notfallsituation macht ein unmittelbares Eingreifen erforderlich.
In diesen Fällen gilt: Bittet ein Kind aktiv um Hilfe, reagiert die Kursleitung situationsbezogen und auf das notwendige Maß beschränkt. Geht Körperkontakt vom Kind aus und erfolgt er freiwillig, wird dieser respektiert, die Kursleitung erwidert oder verstärkt ihn jedoch nicht aktiv. Hält sich ein Kind beispielsweise spontan am Rücken der Kursleitung fest, wird es nicht aktiv festgehalten oder gestützt, es sei denn, es besteht eine unmittelbare Verletzungsgefahr. Nur in solchen Notfällen
handelt die Kursleitung aktiv, beschränkt sich dabei jedoch auf das unbedingt notwendige Maß und beendet den Kontakt so schnell wie möglich.
Ziel ist es, die Selbstständigkeit der Kinder zu stärken, ihre körperliche Selbstbestimmung zu achten und sicherzustellen, dass körperliche Nähe vorrangig durch vertraute Bezugspersonen erfolgt.
🚽 Toilettengänge
Toilettengänge erledigen die Kinder eigenständig. Ist eine Begleitperson anwesend, übernimmt diese die Begleitung. Die Kursleitung kann Kinder nicht zur Toilette begleiten. Ist keine Begleitperson vor Ort, ist für eine entsprechende Absicherung der Wege gesorgt.
🩹 Sportverletzungen und Notfälle
- Bei leichten Sportverletzungen wird Erste Hilfe geleistet und die Eltern informiert.
- Bei schweren Verletzungen wird zusätzlich ein Sanitäter hinzugezogen.
- Im Zweifelsfall wird grundsätzlich der Notruf gewählt.
🚫 Nulltoleranz bei Rauschmitteln
Wir sind uns unserer Vorbildfunktion gegenüber unseren jungen Teilnehmern bewusst. Aus diesem Grund gilt während aller Kurszeiten eine Nulltoleranz gegenüber Nikotin, Alkohol und sonstigen Rauschmitteln.
Die Verabreichung von Medikamenten an Teilnehmer durch die Kursleitung ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen gelten ausschließlich in folgenden Fällen:
· bei ausdrücklicher schriftlicher Beauftragung durch die Erziehungsberechtigten,
· im Falle eines Notfalls.
QUALIFIKATION
ehrenkodex & führungszeugnis
INTERVENTION
intervention & meldestruktur
Damit Betroffene geschützt, Maßnahmen ergriffen und Vorfälle beendet werden können, ist es wichtig, Hinweisen, Beschwerden, Verdachtsmomenten und Gerüchten sensibel nachzugehen, diese zu prüfen und bei Bedarf den Rat Dritter hinzuzuziehen.
Jede Beobachtung ist unverzüglich mitzuteilen. Meldungen werden dokumentiert, vertraulich behandelt und sachlich geprüft.
Protokollierung
Um das Vorgehen im Verdachtsfall nachvollziehbar zu machen, sind erste Äußerungen des Opfers, eigene Gedanken sowie alle folgenden Handlungsschritte schriftlich festzuhalten. Mutmaßungen und Interpretationen sind zu vermeiden; Zitate müssen als solche gekennzeichnet werden.
Beispiel
Name des Verfassers, Ort und Datum, Ort und Zeitangabe (einschließlich Dauer) des dokumentierten Gesprächs, beteiligte Personen, Umfeld und Situation des Gesprächs, Anlass: Wer ist auf wen zugekommen?, möglichst genaue Wiedergabe des Wortlauts der betroffenen Person, keine Bleistiftnotizen, zeitnahe Dokumentation des Gesprächs.
Name des Verfassers, Ort und Datum, Ort und Zeitangabe (einschließlich Dauer) des dokumentierten Gesprächs, beteiligte Personen, Umfeld und Situation des Gesprächs, Anlass: Wer ist auf wen zugekommen?, möglichst genaue Wiedergabe des Wortlauts der betroffenen Person, keine Bleistiftnotizen, zeitnahe Dokumentation des Gesprächs.
Bei Verdacht:
1. Der Schutz des Kindes (bzw. der Betreuungsperson, sofern diese betroffen ist) steht immer an erster Stelle.
2. Ruhe bewahren: Übereiltes Handeln hilft niemandem.
3. Verdächtige Personen nicht mit dem Verdacht konfrontieren.
4. Keine Weitergabe von Informationen an unbeteiligte Dritte, bis der Verdacht bestätigt ist.
5. Aufgrund der alleinigen Kursleitung sind direkt geeignete Hilfseinrichtungen hinzuzuziehen.
6. Keine eigenen Ermittlungen durchführen.
7. Dem Betroffenen keine Versprechen machen, die nicht eingehalten werden können.
8. Sofern der Verdacht nicht ein Familienmitglied betrifft, sind die Erziehungsberechtigten einzubeziehen.
9. Dokumentation des Verdachts: Beobachtungen, Gespräche und weitere Schritte. Eine Vorlage ist im Schutzkonzept hinterlegt (siehe Protokollierung).
Bestätigt sich der Verdacht:
1. Auch hier steht der Schutz des Kindes bzw. des Opfers an erster Stelle.
2. Liegt die Trennung von Opfer und Täter in unserem Verantwortungsbereich (bspw. Kursleitung) wird umgehend gehandelt, um weitere Übergriffe zu verhindern.
3. Sorgfältige Dokumentation aller Beobachtungen und Gespräche.
4. Bildung eines möglichst kleinen Krisenteams, bestehend aus einer Vertrauensperson des Betroffenen, der Person, die die Beobachtungen gemacht hat, und gegebenenfalls einer Fachberatungsstelle.
5. Dem Betroffenen den Kontakt zu einer Fach‒ und Beratungsstelle anbieten und bei Bedarf Unterstützung bei der Kontaktaufnahme leisten.
Gegenüber dem Kind bzw. Opfer besteht eine Handlungspflicht.
HILFE
hilfe‒einrichtungen
Hilfe‒Portal Missbrauch
www.hilfe-portal-missbrauch.de
PETZE‒Institut Kiel
0431-92333 | petze@petze-kiel.de
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
0800‒2255530 | anonym und konstenfrei
Nummer gegen Kummer
0800-116111 | kostenfrei
Deutscher Kinderschutzbund (Bundesverband)
030 -2148090
Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Kiel e.V.
0431-122180 | info@kinderschutzbund.de
Kinderschutz‒Zentrum Kiel
0431-122180 | info@kinderschutz-zentrum-kiel.de
Jugendamt Kiel
0431-901115 | jugendamt@kiel.de
Erziehungs. und Lebensberatung im Kreis Plön
04342-71734 | erziehungsberatung-pr@kirche-ps.de
AUSSCHLUSS
ausschlussregelung
Ein Auschluss von unseren Kursen ist insbesondere möglich bei:
- Verstoß gegen Schutz‒ oder Bekleidungsregeln
- Missachtung des Fotoverbots
- Grenzüberschreitendem Verhalten oder Gefährdung des Kindeswohls
Die Entscheidung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Inhaberin.
ANHANG
weiterführende ressourcen